VG Würzburg: Anfechtungsklage, Versagungsgegenklage, Bereich Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, AUM, im Rahmen des Bayerischen, Kulturlandschaftsprogramms, KULAP –, Vor-Ort-Kontrolle, Widerruf für die Vergangenheit, Auflagenverstoß und Zweckverfehlung, Nichteinhaltung der Grundvoraussetzungen für Förderung im fünfjährigen Verpflichtungszeitraum, Nichteinhaltung der Mindesttätigkeit, Nichteinhaltung der Mindestfläche von 3 ha, unterlassenes Mulchen, kein „aktiver Betriebsinhaber“, Sinn und Zweck der Mindesttätigkeit nach europarechtlichen Vorgaben, Verhältnismäßigkeit, keine Existenzgefährdung
Urteil vom 27.01.2025 – W 8 K 24.609